Generic: Die Gattungsweine tragen eine Ursprungsbezeichnung.
Wird ein County genannt, muss der Wein zu 75% von dort stammen. Bei Nennung
einer AVA müssen es 85% und bei Nennung eines Weinberges bzw. Lage 95%
sein. Die früher in großem Umfang übliche, aber unkorrekte Nennung
von europäischen Herkunfts-Bezeichnungen wie zum Beispiel Burgundy, Chablis,
Chianti, Sherry, Port und Rhine ist nun auf Grund des im Dezember 2005 zwischen
der EU und den USA unterzeichneten Weinhandelsabkommens zumindest für neue
Weinmarken nicht mehr zulässig.