Weinbau in Kalifornien
Noch in den 1960er Jahren gab es in Kalifornien kaum mehr als eine Handvoll
Weingüter. In Europa kannte man kalifornische Weine überhaupt nicht.
In den letzten 40 Jahren erlebte der Weinbau an der Westküste der USA einen
enormen Boom.
Als bei einer legendären Vergleichsdegustation 1976 in Paris die kalifornischen
Weine die besten Gewächse aus Burgund und Bordeaux auf die Plätze
verwiesen, hatte sich Kalifornien als führendes Weinbaugebiet weltweit
etabliert. Heute werden an der Westküste sowohl aus den Burgundersorten
(Chardonnay und Pinot Noir) als auch aus den Bordeauxsorten (Cabernet Sauvignon,
Merlot und Cabernet Franc) Weine von Weltruf produziert.
Riesige neue Weinbauzonen entstanden im gesamten Bereich der Central Coast,
von Monterey im Norden über das südliche Salinas Tal, Paso Robles,
das Edna Valley, Santa Maria, Santa Ynez bis hinunter ins Santa Barbara County.
Kalifornien allein produziert mehr Wein als etwa Burgund und Bordeaux zusammen.
Unter dem Begriff "Cool climate viticulture" manifestierte sich der
Trend zu kühleren Bedingungen für die klassischen Sorten. In Höhen
bis zu 700 Metern wachsen heute auf neu angelegten Flächen Weine, die gegenüber
denen des Tals deutlich mehr Finesse und Klasse mitbringen. Ein solches, für
kalifornische Verhältnisse ungewöhnlich kühles Anbaugebiet war
Ende der 1960er Jahre zum ersten Mal mit dem Monterey-County erschlossen worden.
Durch ein zum Meer hin offenes Tal wechseln sich hier morgendliche Nebel, mittägliche
Hitzespitzen und ein abendlicher, empfindlich kühler Wind in rascher Folge
ab.
Auf einen Blick Kalifornische Weine und Weinherstellungsmethoden.
Kalifornische Gesetze verbieten den Zusatz von Wasser
Die kalifornischen Gesetze und Richtlinien – die für alle Winzer
in Kalifornien auch unter dem Weinhandelsabkommen zwischen der EU und den USA
(EU/US Weinabkommen) gültig bleiben – verbieten jedweden Zusatz von
Wasser zu Wein. Die einzige Ausnahme ist ein Maximum von einem Prozent Wasser
zur Unterstützung normaler Methoden des Weinausbaus (wie zum Beispiel Klärung).
Künstliche Farb- oder Aromastoffe sind verboten
Sowohl kalifornische Gesetze als auch das EU/US Weinabkommen schreiben fest,
dass Wein keine künstlichen Farb- oder Aromastoffe enthalten darf.
Kalifornische Gesetze verbieten den Zusatz von Saccharose (Zucker)
Nach der kalifornischen Gesetzgebung ist es verboten, dem Wein oder Most Saccharose
zuzufügen – dies gilt auch unter dem EU/US Weinabkommen weiterhin
für alle kalifornischen Winzer. Im Gegensatz dazu sind in manchen Ländern
der EU verschiedene Formen der so genannten Chaptalisierung erlaubt, inklusive
Zusatz von Saccharose in Most.
Eichenholz-Chips sind sowohl in den USA als auch in der EU erlaubt
Das EU/US Weinabkommen wird den Gebrauch von Eichenholz-Chips bei der Weinherstellung
zulassen. Eichenholz-Chips wurden für US Weine bereits 1984 im Rahmen eines
Abkommens mit der EU erlaubt. Diese Genehmigung wurde in den letzen Jahren auf
andere Länder ausgeweitet. Darüber hinaus hat die EU kürzlich
den Gebrauch von Eichenholz-Chips für ihre Mitgliedsländer prinzipiell
genehmigt.
„Spinning Cone Column“ darf nicht willkürlich verwendet
werden
US Bundesgesetze erlauben die „Spinning Cone Column“ (Schleuderkegelkolonne)
nur für bestimmte Zwecke wie die Reduktion des Alkoholgehaltes. Das Verfahren
darf nicht verwendet werden, um die Zusammensetzung der Aromen zu verändern
oder das Aroma eines anderen Weines zuzuführen. Die Teil-Reduktion des
Alkoholgehaltes auf diese Weise ist eine von der Internationalen Organisation
für Rebe und Wein akzeptierte Weinbau-Methode.